Die Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Anbieter und können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben auf der jeweiligen Anbieterwebsite.
Die Angebote richten sich überwiegend an Selbstzahler. Bei Selbstzahlern findet keine Benachrichtigung der Krankenkasse und somit keine Eintragung in die Patientenakte statt.
Eine Verschreibung erfolgt ausschließlich nach individueller ärztlicher Prüfung. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss individuell geklärt werden.
Die Angaben basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen der Anbieter und können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben auf der jeweiligen Anbieterwebsite.